Die auf der HHST 1.89010.50000.999 durch die Sanierung der
Wohnungen entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 120.000 €
werden genehmigt. Die Deckung erfolgt durch
Entnahme aus dem Bestand der Sonderrücklage – 3.16034.33333.999.
Die auf der HHST 1.89010.50000.999 durch die Sanierung der
Wohnungen entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 120.000 €
werden genehmigt. Die Deckung erfolgt durch
Entnahme aus dem Bestand der Sonderrücklage – 3.16034.33333.999.