Beschluss: angenommen

Die auf der HHST 1.89010.50000.999 durch die Sanierung der Wohnungen entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 120.000 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus dem Bestand der Sonderrücklage – 3.16034.33333.999.